Gesichtserkennung am SüdkreuzUnfreiwillig in der Tagesschau

Martin Baer, Filmemacher aus Berlin, ließ sich zu Recherchezwecken als Proband für den Versuch zur intelligenten Videoüberwachung am Südkreuz registrieren. Dann sah er sein Bild in den Nachrichten.

Die Bodenmarkierungen am Bahnhof Südkreuz zum Pilotporjekt Gesichtserkennung.
Die Bodenmarkierungen am Südkreuz zur Zeit der ersten Phase des Versuches. CC-BY-NC 2.0 Freda

Martin Baer, ein Berliner Filmemacher, hat es in die Tagesschau geschafft – ohne dass er es wusste. Als die Tagesschau Ende Januar über Seehofers neue Pläne zur Gesichtserkennung berichtete, war auf dem Standbild hinter der Moderatorin sein Foto zu sehen.

Baer recherchierte 2017 für sein Projekt „Der illegale Film“ zum Thema intelligente Videoüberwachung. Er registrierte sich deshalb als Proband am Berliner Bahnhof Südkreuz, an dem automatisierte Gesichtserkennung mit Freiwilligen getestet wurde. Eigentlich wollte er gern auch in dem Überwachungsraum filmen, in dem Bundespolizeibeamt:innen Einsicht in die angelegte Datenbank hatten – in der sich auch sein Bild befand. Das wurde ihm und seinem Filmteam aber nicht erlaubt, erzählt Baer im Interview, mit der Begründung man „habe Datenschutz hier“.

Klar ein Grundrechtseingriff

Ein Screenshot der Tagesschau-Sendung. Man sieht die Moderatorin, hinter ihr das Bild Martin Bärs auf einem Computerbildschirm.
Martin Baer in der Tagesschau vom 24. Januar. - Alle Rechte vorbehalten Screenshot

Offenbar waren die Datenschutzbedenken bei einem groß angelegten Pressetermin nicht so groß. Sonst wäre das Bild nicht im Archiv der dpa gelandet, woher die Redaktion der tagesschau die Aufnahme bezogen hat. Einem Bericht des SPIEGEL zufolge hatte die Bundespolizei die anwesenden Pressevertreter:innen dort darauf hingewiesen, die Bilder zu anonymisieren, Journalist:innen von golem.de wurden in ihren Worten „dauernd darauf hingewiesen, alle Bilder zu verpixeln“. Einem dpa-Sprecher zu Folge habe es im Vorhinein zumindest keine schriftliche Aufforderung dazu gegeben.

Ohnehin wäre es die Verantwortung der Bundespolizei gewesen, die Gesichter der Proband:innen vor dem Termin unkenntlich zu machen, erklärt der Rechtsanwalt David Albrecht vom Deutschen Anwaltverein (DAV) am Telefon. In seinen Augen liegt hier klar ein Grundrechtseingriff vor: Er sieht das Recht am eigenen Bild verletzt. Passenderweise genau das Thema, um das es in Baers Film geht.

Noch schlechteres Image für Pilotprojekt am Südkreuz

Der Probelauf am Südkreuz war insgesamt sehr umstritten. Die Berliner Datenschutzbeaufragte Maja Smoltczyk wies mehrmals öffentlich darauf hin, dass durch Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen die Freiheitsrechte unbescholtener Passant:innen gefährdet würden. Den Abschlussbericht des Pilotversuches, in dem sich Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Deutsche Bahn und Bundesinnenministerium überaus zufrieden zeigten, bewertete der Chaos Computer Club (CCC) als unwissenschaftlich und geschönt.

Gar ein Verbot automatisierter Gesichtserkennung legt der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber gegenüber netzpolitik.org nahe. Bezogen auf die genauen Umstände in Baers Fall möchte er nun Kontakt zur Bundespolizei aufnehmen. Die Bundespolizei selbst, hat bis zur Veröffentlichung des Beitrags Rückfragen von netzpolitik.org nicht beantwortet.

Viele Daten – viele Probleme bei ihrem Schutz

In den Augen des Anwalts David Albrecht zeigt Baers Beispiel deutlich, dass „die Datensammelwut, die bei den Polizeibehörden in den letzten Jahren stark zugenommen hat, natürlich immer die Gefahr birgt, dass Daten abfließen“. Die wahren Probleme sieht aber auch Albrecht in der hohen Falscherkennungsrate und dem massiven Eingriff in Freiheitsrechte, die die Technologie mit sich bringt. In einer Pressemitteilung warnt der Deutsche Anwaltverein aus diesen Gründen vehement vor den Folgen von Videoüberwachung mit Gesichtserkennung.

Sein Beispiel zeige, worauf er im „Illegalen Film“ habe aufmerksam machen wollen, resümiert Baer: „Einerseits wird es uns privat erschwert, Bilder zu nutzen. Aber auf der anderen Seite wird das Recht am eigenen Bild übergangen – da läuft doch etwas auseinander.“

Update, 14.2.2020: In der ursprünglichen Version des Artikels stand, der Pressesprecher habe „nicht bestätigen können“, auf die Notwendigkeit der Unkenntlichmachung hingewiesen worden zu sein. Vielmehr sagte der Sprecher, „im Vorhinein keine schriftliche Aufforderung erhalten“ zu haben. Wir haben die Passage korrigiert.

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